Zuschuss Massagen

Seit einem Jahr gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss zu Massagen aus dem Betriebsratsfond zu beantragen.

Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass wir ab dem 1. Januar 2024 diesen Betrag von 20 auf 40 Euro verdoppeln können.

Diese Erhöhung gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024. Bereits eingereichte Anträge für dieses Jahr werden automatisch aufgestockt, sodass kein zusätzlicher Antrag erforderlich ist.

 

Wir möchten unserer Geschäftsführung herzlich für die großzügige Unterstützung dieser Maßnahme danken.

 

Die Antragstellung erfolgt weiterhin und ausnahmslos in gewohnter Form mit dem Antrag BRF1, zu finden auf der BR HOMEPAGE unter Downloads.

 

Das BR-Team.