Per 01. April 2021 tritt eine neue Regelung für die Eintragung des ZA im Dienstplan durch die Einrichtungsleitung in Kraft.
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass jede/r MitarbeiterIn das Recht hat, das halbe Beschäftigungsausmaß, mind. jedoch 10 Stunden als Guthaben jeden Monat zu übertragen. Es bleiben somit künftig jede/r MitarbeiterIn dieses Guthaben als "Polster" zur Verfügung.
Die gesamte Regelung mit den Details findest d unter Punkt D4. in unserer Betriebsvereinbarung. (Im Bereich Download auf dieser Website).
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