ZA-Eintragsregelung Neu

Neue Regelung des ZA-Eintrags bei der Dienstplanung

 

Per 01. April 2021 tritt eine neue Regelung für die Eintragung des ZA im Dienstplan durch die Einrichtungsleitung in Kraft.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass jede/r MitarbeiterIn das Recht hat, das halbe Beschäftigungsausmaß, mind. jedoch 10 Stunden als Guthaben jeden Monat zu übertragen. Es bleiben somit künftig jede/r MitarbeiterIn dieses Gut­haben als "Polster" zur Verfügung.

Die gesamte Regelung mit den Details findest d unter Punkt D4. in unserer Betriebsvereinbarung. (Im Bereich Download auf dieser Website).

Solltest du dazu Fragen haben, einfach melden.