Wichtige Anmerkungen zur Abrechnung des Bewohnerurlaub NEU

Aus aktuellem Anlass möchte ich auf einige Punkte unserer Betriebsvereinbarung zum Thema Bewohnerurlaub hinweisen:

 

Die Arbeitszeit beginnt generell um 7:00 Uhr! Individuelles anpassen der Beginzeit ist nicht zulässig. Eine Ausnahme stellt nur der erste Tag dar. Hier sind spätere Beginzeiten möglich.

 

Die in der Betriebsvereinbarung vereinbarte NAZ von 10 Stunden ist nur für die Dienstplanung relevant. Sie ist keine Grenze für verrechenbare Arbeitszeit. Die Arbeitszeit von 7:00 Uhr bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitstages wird verrechnet. Allerdings bis spätestens 21:30 Uhr. Darüber hinaus gehende Zeiten sind mit der Tagespauschale abgegolten. Abzüglich einer 30min Pause sind daher 14,00 Stunden Arbeitszeit verrechenbar!

 

Die Pauschale ist für die Abgeltung diverser Zuschläge vorgesehen, jedoch nicht für normale Arbeitszeiten, Verpflegung, ...

 

Die gesamte Regelung des Bewohnerurlaubs findet ihr im Downloadbereich in der Betriebsvereinbarung unter Punkt B8.