Verfall von Ansprüchen aus dem Regulativ

Immer wieder bekommen wir Anträge auf Zuschuss aus dem Betriebsratsfond zu Ereignissen die schon länger als sechs Monate zurückliegen. Dies betrifft sowohl Rechnungen zu Zahnersatz, Rechnungen zu Brillen und immer wieder auch Zuschüsse zu Geburten.

 

Mit Bedauern müssen wir dann den KollegInnen immer wieder sagen, dass wir diese Anträge nicht mehr annehmen können da die Einreichfrist abgelaufen ist.

Ist nämlich die Rechnung von der Brille oder der Nachwuchs zum Zeitpunkt des Einlangens des Antrages im BR-Büro bereits älter als sechs Monate kann diese lt. Regulativ nicht mehr berücksichtigt werden. Im Regulativ heißt es nämlich dazu:

 

Anträge zur Gewährung einer Unterstützung aus dem Betriebsratsfond sind beim BR innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses durch den/die Anspruchsberechtigte/n einzureichen.

 

Grundsätzlich ist der/die Anspruchsberechtigte für die fristgerechte Beantragung des Zuschusses zuständig. Wenn der BR von sich aus tätig wird und auf eine Anspruchsberechtigung hinweist, ist das eine Service Leistung vom BR. Speziell bei Geburten passiert es aber immer wieder, dass wir davon keine Kenntnis erlangen und von Seiten der MitarbeiterInnen auf den Antrag vergessen wird. Liegt die Geburt aber länger als sechs Monate zurück besteht keine Möglichkeit mehr den Zuschuss zu bekommen. Ebenso bei Hochzeiten.

Wir bitten euch daher die Fristen zu beachten und die Anträge zeitnah zu stellen.

 

PS: Den Antrag dazu findet ihr im Bereich Downloads hier auf der Homepage.