Regelpensionsalter erreicht:

Alles möglich. - Aber was ist besser?

 

Ich beobachte in letzter Zeit immer öfter, dass MitarbeiterInnen in Pension gehen und danach zusätzlich in der Pension weiter in ihrer Einrichtung arbeiten.

Vorweg: Ich freue mich wenn MitarbeiterInnen bei uns bleiben wollen und auch in der Pension bei uns arbeiten. Es wäre aber vielleicht besser die Pension „aufzuschieben“.

 

Warum?

Wenn Sie schon das Regelpensionsalter erreicht haben, die Pension aber nicht beantragen, sondern "aufschieben", erhalten Sie für jedes aufgeschobene Jahr 5,1% (oder 0,425% pro Monat) zu Ihrer Pension. Zusätzlich zu dieser Bonifikation bewirkt die weitere Einzahlung auf Ihr Pensionskonto eine Erhöhung Ihrer Beitragsgrundlage. Unterm Strich führt das zu einer Pensionserhöhung über 10 % pro Jahr.

Darüber hinaus wird der Beitragssatz für die Pensionsversicherung im Falle eines Pensionsaufschubes für ArbeitnehmerInnen von 10,25 % auf die Hälfte, also auf 5,125 % und für ArbeitgeberInnen von 12,55% auf die Hälfte (6,275 %) reduziert. Dadurch erhöht sich für ArbeitnehmerInnen das Nettoeinkommen in diesem Ausmaß und es reduzieren sich für ArbeitgeberInnen die Lohnnebenkosten. Das geht jedoch nicht automatisch und ist bei der PV zu beantragen!

 

Wenn also der Wunsch besteht, in Pension zu gehen und dann trotzdem bei uns weiter zu arbeiten, dann bitte unbedingt beim Betriebsrat melden! Wir sind euch gern behilflich die günstigste Lösung zu finden.