Ein OGH Urteil besagt, dass der ZA verbraucht wird obwohl ich krank bin. Das kommt daher einem ZA-Abbau im Krankenstand gleich, oder anders gesagt: Krankenstand ohne Entgelt.
Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
Dies ist aus unserer Sicht auch nur gerecht da es auch nicht immer beim Mitarbeiter liegt, wann der ZA konsumiert wird.
Wichtig ist aber in jedem Fall, dass der ZA im Dienstplan mit Stunden hinterlegt ist. Wie genau, das ist in unserer Betriebsvereinbarung geregelt. Auch ist in diesem Fall bereits für einen Tag Krank eine Krankmeldung vorzulegen. Außerdem raten wir unbedingt die Stundenabrechnung zu kontrollieren und bei Unklarheiten den Betriebsrat zu kontaktieren.