Jobrad

Gute Idee mit Schönheitsfehler!

 

Immer wieder landen bei mir Anfragen zu "Jobrad". Ich habe mich damit beschäftigt und mich mit Betriebsräten von anderen Trägern, (PM, LH, ...) diesbezüglich mit folgendem Ergebnis abgestimmt:

 

Die Idee die dem Jobrad zugrunde liegt ist die, dass ein gewisser Betrag für die Finanzierung monatlich vom (Brutto)Gehalt einbehalten wird, sich so steuermindernd auswirkt und so das Angebot lukrativ macht. Soweit so gut. Damit aber vom Bruttogehalt dieser monatliche Betrag einbehalten werden darf, ist eine Überzahlung (= Gehalt höher als KV) notwendig. Ist nämlich keine Überzahlung da und wird vom Brutto ein Betrag einbehalten entsteht dadurch eine Unterschreitung des KV und damit Sozialdumping. Darauf wird sogar in einer Randziffer in den Richtlinien zum Jobrad hingewiesen.

 

Bleibt noch die Überlegung, die monatliche Rate vom Nettogehalt abzuziehen:

Dadurch ist zwar das Problem mit dem Sozialdumping gelöst, aber auch der Vorteil der Steuerersparnis dahin, da es damit Steuerpflichtig wird und dann für den Nutzer keinen Vorteil mehr bringt.

 

Ich kenne das Angebot des Jobrad nur aus Firmen wo Überzahlungen üblich sind (Leripa, Internorm, ...). Im Sozialbereich, wo Überzahlungen die Ausnahme sind, gibt meines Wissens auch das Jobrad nicht.

 

Fazit: Jobrad ist bei uns dzt. nur in Ausnamefällen möglich.

 

Wir arbeiten dzt. als Gewerkschaft an einem Schreiben an die Umweltministerin Gewessler um auf den Missstand hinzuweisen. Ob es eine Lösung geben wird bleibt abzuwarten.