Geburten und Hochzeiten in der Karenzzeit

Immer wieder gehen beim Betriebsratsfond Anträge zu Geburten oder Hochzeiten ein die schon länger als sechs Monate zurückliegen. Insbesondere von MitarbeiterInnen im Karenz, von denen wir von diesen Ereignissen keine Kenntnis erlangen, kommen häufig solche verspäteten Anträge.

Leider können wir solche Anträge nicht mehr positiv bearbeiten (siehe Regulativ Pkt. II). Wir müssen dann immer wieder darauf verweisen, dass der Antrag immer durch den/die Anspruchsberechtigete/n zu stellen ist und nicht der Betriebsrat für die Auszahlung der Leistung von sich aus aktiv werden muss. Wenn der BR von sich aus aktiv wird so ist das als zusätzliche Serviceleistung zu sehen die allerdings nur dann erbracht werden kann, wenn der BR von der Hochzeit, Geburt, ... erfährt.