Mit 1.10.2019 steht MitarbeiterInnen für das Einspringen innerhalb einer gewissen Frist ein Zuschlag bis zu 20,- Euro pro Tag/Nacht zu.
Dieser Flexibilitätszuschlag ist im §15 Z4 SWÖ geregelt.
4) Flexibilisierungszuschlag:
a) Ist innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen[1] vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen der Arbeitnehmerin an einem dienstfreien Tag vereinbart, so gebührt eine Abgeltung in Form eines Flexibilisierungszuschlages in Höhe von € 20,– pro Tag/Nacht.
b) Kommt zu einem geplanten Dienst durch das vereinbarte Einspringen mit einer Unterbrechung von mindestens 1,5 Stunden ein zweiter ungeplanter Dienstblock hinzu, so gebührt ein Flexibilisierungszuschlag in Höhe von € 10,– pro Tag/Nacht, wenn die Änderung innerhalb von 3 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns vereinbart wird.
Der Zuschlag ist am Lohnzettel als Flexibilisierungszuschlag a oder Flexibilisierungszuschlag b ausgewiesen.
In der Aussendung der Personalstelle an die LE heißt es dazu:
Name MA, Datum Einspringen, Flex. a) 20,-- oder Flex. b) 10,--
Im neuen DPL PEP kann dieser Flex.zuschlag dann voraussichtlich automatisch für die Abrechnung generiert werden.
[1] Kalendertag beginnt um 0:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr