Flexibilisierungszuschlag

Mit 1.10.2019 steht MitarbeiterInnen für das Einspringen innerhalb einer gewissen Frist ein Zuschlag bis zu 20,- Euro pro Tag/Nacht zu.

Dieser Flexibilitätszuschlag ist im §15 Z4 SWÖ geregelt.

4) Flexibilisierungszuschlag:

a) Ist innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen[1] vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen der Arbeitnehmerin an einem dienstfreien Tag vereinbart, so gebührt eine Abgeltung in Form eines Flexibilisierungszuschlages in Höhe von 20,pro Tag/Nacht.

b) Kommt zu einem geplanten Dienst durch das vereinbarte Einspringen mit einer Unterbrechung von mindestens 1,5 Stunden ein zweiter ungeplanter Dienstblock hinzu, so gebührt ein Flexibilisierungszuschlag in Höhe von 10,pro Tag/Nacht, wenn die Änderung innerhalb von 3 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns vereinbart wird.

Konkret heißt das: Wenn ein Mitarbeiter am Donnerstag, egal wann Dienstbeginn ist, Einspringen muss und ihm das nicht vor Montag 0:00 Uhr mitgeteilt wurde besteht der Anspruch auf Flexibilitätszuschlag. Wenn das Einspringen zB am Dienstag ist, beginnt die Frist mit Samstag 0:00 Uhr. Jeweils immer 3 Kalendertage vorher.

Es ist für den Flexibilisierungszuschlag auch egal wie lange der Dienst dauert. Es gibt keine "Mindestdauer" für das Einspringen ab welcher der Zuschlag gebührt.

Auch steht der Zuschlag zu wenn ich für das Einspringen an einem anderen Tag frei bekomme. Denn der Zuschlag steht für deine Flexibilität und nicht als Entlohnung für die Arbeitszeit zu und ist daher zusätzlich.

Für dich als MitarbeiterIn ist wichtig, dass du darauf achtest, dass du diese Abweichung vom Dienstplan als „Einspringen“ am Abweichungsformular, Stundenzettel, ... für den LE kennzeichnest und überprüfst, ob der Zuschlag auch ausbezahlt worden ist.

Der Zuschlag ist am Lohnzettel als Flexibilisierungszuschlag a oder Flexibilisierungszuschlag b ausgewiesen.

In der Aussendung der Personalstelle an die LE heißt es dazu:

  • Ab 1.10.2019 ist dieser Flex.zuschlag für die Abrechnung zu beachten, d.h. wir brauchen dazu Anfang Nov. (bis spät. 4.11.2019 und in weiterer Folge bis spät. 3. d.Monats) eine Meldung von euch – diese soll enthalten:

Name MA, Datum Einspringen, Flex. a) 20,-- oder Flex. b) 10,--

Im neuen DPL PEP kann dieser Flex.zuschlag dann voraussichtlich automatisch für die Abrechnung generiert werden.

Für Fragen steht der Betriebsrat gerne zur Verfügung.

 


[1] Kalendertag beginnt um 0:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr