Bonusurlaubsregelung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte euch alle daran erinnern, dass wir eine großzügige Bonusurlaubsregelung in unserer Betriebsvereinbarung haben! Wenn bis zum 31. Dezember 2025 euer Urlaub auf weniger als einen Tag abgebaut ist, gibt es 2026 eine ganze Extrawoche Urlaub als Belohnung.

 

Aktuell haben wir teilweise hohe Urlaubsüberträge. Daher ist es wichtig, rechtzeitig an einen Urlaubsplan zu denken. Besonders im Sommer kann es herausfordernd sein, alle Urlaubswünsche unterzubringen. Und nicht immer ist das auch möglich. Deshalb ermutige ich euch, auch außerhalb der Haupturlaubszeit euren Urlaub zu planen. Insbesondere bei großen Überträgen.

 

Für den Bonusurlaub haben wir noch fast zwei Jahre Zeit. Aber es ist nie zu früh, mit der Planung zu beginnen. Ein ausgearbeiteter Urlaubsplan in Absprache mit der Einrichtungsleitung kann helfen, Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass jeder die dringend benötigte Erholung und die Extrawoche Urlaub bekommt.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass Urlaub eine Angelegenheit der Vereinbarung ist. Weder kann der Einrichtungsleitung Urlaub einseitig anordnen, noch kann ein MitarbeiterIn Urlaub eigenmächtig antreten. Mein Tipp: Nachweislich vereinbaren – spart Ärger!

 

Denkt daran, dass Urlaub nicht nur der Erholung dient, sondern auch der Gesundheit zugutekommt. Und keine Sorge, der Zeitausgleich bleibt von unserer Bonusurlaubsregelung und Urlaubsabbau unberührt.

 

Lasst uns gemeinsam das Beste aus unserer Regelung machen und dafür sorgen, dass jeder die Möglichkeit hat, sich zu erholen und aufzutanken!

 

Bei Fragen stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung.