Abrechnung am Ende des Durchrechnungszeitraums

Wir möchten darauf hinweisen, dass negative Stundenüberträge am Ende jedes Durchrechnungszeitraums (DRZ) nicht zulässig sind.

Sollte am Ende des DRZ (bei ARCUS jeweils am Ende jedes Quartals) ein Minusübertrag stehen (wenn ich z.B. meine Stunden nicht erreicht habe), sind diese vom Dienstgeber auszugleichen und auf null zu stellen! Urlaub oder ZA braucht dafür aber nicht verwendet werden.

Der Neue DRZ startet daher wieder mit Null!

Solltest du dazu Fragen haben, melde dich bei deinem Betriebsrat.